Unbestrittenermassen kam es beim Arbeitsplatz zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten zu keinem direkten Treffen (Aussagen Beschuldigter dazu: pag. 409 Z. 161 f.). Die Straf- und Zivilklägerin gab an, den Beschuldigten nach Arbeitsende auf der Heimfahrt angerufen zu haben. Er habe ihr gesagt, dass er ihr nur den Pass und das Geld geben wollte. Sie habe ihm gesagt, sie würde mit der Polizei schauen (pag. 423 Z. 364 ff.; Protokoll HV, pag. 1624 Z. 8 ff.).