Gestützt auf diese Ausführungen geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte gegenüber der Straf- und Zivilklägerin eifersüchtig reagierte, wissen wollte, was diese jeweils machte, und die Geburtstagsfotos der Straf- und Zivilklägerin vom Geburtstag der Tochter am Abend des 23.01.2020 bzw. das Profilfoto der Straf- und Zivilklägerin, auf welchem ein Mann in einem Spiegel zu sehen war, ein Thema zwischen den beiden war. Die Straf- und Zivilklägerin blockierte den Beschuldigten am 24.01.2020, was diesen nicht daran hinderte, sie unzählige Male anzurufen zu versuchen und auch an ihrem Arbeitsort anzurufen. Weiter bestätigen die Aussagen der Zeugin Q.__