464 ab 15.40 Uhr). Ihre Mutter habe auf Facebook Geburtstagsfotos gepostet und der Beschuldigte habe gefragt, wer diese Personen seien. Ab diesem Zeitpunkt hätten ihre Mutter und der Beschuldigte gestritten (pag. 464 ab 15.36 Uhr). Schliesslich gab die Schwester der Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll, dass sie von der Straf- und Zivilklägerin gehört habe, dass der Beschuldigte eifersüchtig auf andere Männer im Umfeld der Straf- und Zivilklägerin gewesen sei. Der Beschuldigte habe ihre Facebookaktivitäten kontrolliert und diskutiert. Er habe auch wissen wollen, mit wem sie sich im Ausgang treffe, mit wem sie spreche. Die gleichen Fragen habe er auch der Tochter gestellt (pag.