Der Beschuldigte versuchte also am 24.01.2020 in der Zeit von 00.04 Uhr bis um 23.42 Uhr die Straf- und Zivilklägerin total 55x telefonisch zu erreichen. Schliesslich konnte der Beschuldigte um 23.23 Uhr die Straf- und Zivilklägerin telefonisch erreichen und es fand ein Telefonat von ca. 3 Minuten statt. Auch ersichtlich ist, dass der Beschuldigte um 11.29 Uhr, um 14.00 Uhr, um 22.09 Uhr, um 22.10 Uhr, um 22.34 Uhr am Arbeitsort der Straf- und Zivilklägerin anrief (siehe dazu auch Anzeigerapport auf pag. 341). Der Beschuldigte bestätigte, die Straf- und Zivilklägerin am Freitagabend dreimal am Arbeitsort angerufen zu haben, diese aber nicht erreicht zu haben (pag. 409 Z. 165 f.).