446 f. Z. 195 ff.). Aus der Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten und der rückwirkenden Telefonkontrolle des Beschuldigten geht hervor, dass dieser am 23.01.2020 um 23.31 Uhr und am 24.01.2020 um 10.31 Uhr per WhatsApp angerufen hat und dass die Straf- und Zivilklägerin dem Beschuldigten am 23.01.2020 um 23.56 Uhr viele Fotos vom Geburtstagsfest der Tochter schickte und am 24.01.2020 um 00.03 Uhr das Foto mit dem Mann im Spiegel schickte. Weiter telefonierte die Straf- und Zivilklägerin mit dem Beschuldigten am 24.01.2020 um 00.02 Uhr für zwei Minuten. Danach versuchte der Beschuldigte, sie von 00.04 Uhr bis um 08.12 Uhr 25x telefonisch zu erreichen.