19 lefonisch zu erreichen, dies um ca. 20.00 Uhr und dann um ca. 21.00 Uhr oder um 21.30 Uhr (pag. 377 Z. 76 ff.). Die Zeugin Q.________ gab an, die Straf- und Zivilklägerin habe ihr erzählt, dass sie die Nummer des Beschuldigten blockiert habe und dieser auch bei ihrem Arbeitsplatz erschienen sei und auf sie gewartet habe (pag. 446 f. Z. 195 ff.).