Fest steht jedenfalls, dass es keine Anzeichen gibt, wonach die finanziellen Differenzen eskalierten. Die Vorinstanz hat das Gewicht der Problematik hinsichtlich Geldschulden aufgrund der zeitlichen Distanz – die Auseinandersetzung bezüglich der Kreditkarte im Jahre 2016 und angebliche Mietschulden und Betreibungen seit der Trennung im Jahre 2019 – zurecht relativiert. Ferner erachtet die Kammer wie die Vorinstanz das Vorbringen des Beschuldigten, dass die gemeinsame Tochter als