Ein Teil dieser Rente sei direkt an die Sozialdienste gegangen, der Rest sei ihr überwiesen worden. Der Beschuldigte habe die Idee gehabt, dass sie ihm das Geld gebe und er habe ihr dafür Zinsen zahlen wollen. Dies habe sie auch getan (pag. 418 f., Z. B.________ ff.). Ab und zu habe sie nach den Zinszahlungen fragen müssen. Am 25. Januar 2020 sei es neben dem Pass auch um die Rückzahlung der CHF 15'000.00 gegangen (pag. 419, Z. 209 ff.; pag. 422, Z. 344 f.; pag. 1624, Z. 17). Der Beschuldigte bestätigte das Darlehen in der Höhe von CHF 15'000.00, machte jedoch geltend, er habe ihr dies bereits im Jahr 2018 zurückgegeben, als sie Geld für die Anzahlung eines Fahrzeuges benötigt habe (pag.