Bereits vor der Vorinstanz hatte er angegeben, sie hätten jeden Monat Ende des Monats Probleme gehabt. Wenn die Straf- und Zivilklägerin den Lohn erhalten habe, dann sei ihre Familie gekommen und habe das Geld genommen. Sie habe mit ihrem Lohn ihren Eltern geholfen, anstatt es zurückzuzahlen (pag. 1676, Z. 12 ff.). Zwar berichtete auch die Straf- und Zivilklägerin von Differenzen bezüglich Geld, allerdings mit abweichenden Vorzeichen: Es habe eine Rente der Invalidenversicherung (nachfolgend IV) von CHF 22'000.00 für die gemeinsame Tochter gegeben. Ein Teil dieser Rente sei direkt an die Sozialdienste gegangen, der Rest sei ihr überwiesen worden.