Zwar schien er die gemeinsame Erziehung der Tochter, nicht aber das Ende der Beziehung zu akzeptieren. So sagte der Beschuldigte vor dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland zu der männlichen Würde bezeichnenderweise, er habe wegen dieser Frau (sic! die Strafund Zivilklägerin) die Familie verlassen, sein Geschäft verloren, einen Herzinfarkt gehabt und sei von den Freunden angesprochen worden, was für ein Mann er denn sei (pag. 47, Z. 5 ff.). Wie bereits die Vorinstanz ausführte, gab der Beschuldigte ebenfalls an, der Ursprung des Problems sei Geld gewesen. Die Straf- und Zivilklägerin habe viel Geld von der Kreditkarte und Schmuck mitgenommen (pag. 377, Z. 48 f.; pag. 409, Z.