45, Z. 22). Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm bei Meinungsverschiedenheiten oft auf die Beine geschlagen. Diese seien sehr schwach und er sei ab und zu umgefallen. Wegen dieser Probleme habe er die Waffe gekauft (pag. 1666, Z. 40 ff.). Sie habe ihn nicht respektiert, dass er ein Mann sei, sie habe schlechte Wörter zu ihm gesagt und es sei eine längere Sache gewesen (pag. 376, Z. 43 ff.). Zwar dürfte die Beziehungsproblematik von einer gewissen Dauer gewesen sein, eine schwerwiegende Konfliktsituation lag aber nicht vor; weder wird dies vom Beschuldigten derart geschildert, noch lassen die Akten oder die übrigen Aussagen einen solchen Schluss zu.