Die Aussagen des Beschuldigten würden auf eine erhebliche Konfliktsituation hindeuten (pag. 3461 f.). Diesbezüglich ist ergänzend festzuhalten, dass es in der Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin unbestrittenermassen zu Konflikten und letztlich auch zur Trennung kam. Der Beschuldigte sagte aus, er habe ab Mai 2019 bis am Tattag das, was die Straf- und Zivilklägerin gemacht habe, fast nicht mehr ertragen können (pag. 397, Z. 302) und als sie sich im Mai 2019 getrennt hätten, hätten sie nur noch Krach gehabt (pag. 394, Z. 163). Die letzten neun Monate habe ihn seine Ex-Partnerin unterdrückt (pag. 45, Z. 22).