418 Z. 175 ff.), dass die Straf- und Zivilklägerin im Mai 2019 zusammen mit der gemeinsamen Tochter heimlich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Der Beschuldigte versuchte daraufhin, sich mit Tabletten das Leben zu nehmen, informierte aber die Straf- und Zivilklägerin C.________ rechtzeitig darüber, so dass diese den Notfalldienst avisieren konnte. Offenbar versuchte der Beschuldigte sich mehrmals das Leben zu nehmen (Aussagen Straf- und Zivilklägerin, pag. 419 Z. 217 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin C.________ sagte aus, dass der Beschuldigte ihr damals bei ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung den Pass weggenommen habe (pag. 418 Z. 194 f.; pag. 423 Z. 387 f.).