Weiter ist festzuhalten, dass die Straf- und Zivilklägerin noch CHF 22'000.00 auf dem Konto belassen und nicht alles bezogen hat. Der Beschuldigte machte an der Hauptverhandlung neu geltend, dass die Straf- und Zivilklägerin ihn nach ihrem Auszug im Mai 2019 nicht in die Wohnung gelassen habe, ihm die Wohnung leergeräumt und das Eurokonto geräumt habe (Protokoll HV, pag. 1666 f. Z. 44 ff.). Dies war aber eine neue Aussage. Zudem wäre es unlogisch, dass sie ihn nach dem Spitalaufenthalt nicht in die eigene Wohnung gelassen hat und danach die Wohnung leergeräumt war. Sie hatte ja ei-