sie habe den roten Pullover des Beschuldigten gesehen). Mit den objektiven Beweismitteln zeichnen diese Aussagen ein schlüssiges und klares Bild. Demgegenüber sind in den Aussagen des Beschuldigten Widersprüche, Gegenangriffe und Verarmungen zu finden. Die auch oberinstanzlich vorgebrachten Anschuldigungen sprechen klar gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen (Die Fa-