11. Vorwurf des versuchten Mordes, eventualiter der versuchten vorsätzlichen Tötung 11.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift und Ergänzung der Anklageschrift Die Vorinstanz hat den Vorwurf gemäss Anklageschrift zusammengefasst und integral in ihre Erwägungen eingefügt. Darauf kann verwiesen werden (pag. 2088 f., S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2095, S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2097 f., S. 25 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).