2. der Pornografie (Eigenkonsum), festgestellt im März 2020 in H.________ (Ortschaft) und E.________(Ortschaft); und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 1. einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft seien auf die Freiheitsstrafe anzurechnen; 2. einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00. 3. einer Landesverweisung von 12 Jahren.