2.3 zur Bezahlung von CHF 9’000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 25. Januar 2020 an die Straf- und Zivilklägerin J.________. 2.4 für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden. 3. Folgende Gegenstände zur Vernichtung eingezogen wurden (Art. 69 StGB): - Pistole BD.________(Modell) (aktuell beim KTD) - AI.________(Marke) Mobiltelefon schwarz II. A.________ sei schuldig zu sprechen: 1. des versuchten Mordes, begangen am 25.01.2020 mittags in E.________(Ortschaft), F.________(Adresse), G.________(Stockwerk), zum Nachteil von C.________;