2.1 zur Bezahlung von CHF 10’410.35 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ betreffend Lohnausfälle ab August 2021 sowie Herausgabe der P.________ (Marke) Uhr wurde auf den Zivilweg verwiesen und die Forderung, soweit weitergehend, abgewiesen; 2.2 für weitergehende Forderungen wurden die Straf- und Zivilklägerinnen C.________ und J.________ ebenfalls auf den Zivilweg verwiesen.