1. der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Oberland vom 19. August 2015 gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 110 nicht widerrufen wurde und ihm die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 auferlegt wurden; 2. A.________ verurteilt wurde: