3. Es sei der Straf- und Zivilklägerin C.________ für das Berufungsverfahren das Recht der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. D.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren und es sei die unentgeltliche Rechtsbeiständin gemäss eingereichter Kostennote durch den Staat zu entschädigen. 4. Es seien die Kosten des Berufungsverfahrens A.________ aufzuerlegen.»