ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung an den Berufungsführer. Ill. Hingegen sei der Berufungsführer A.________ schuldig zu erklären der schweren Körperverletzung, begangen am 25.01.2020 in E.________(Ortschaft), F.________(Adresse), zum Nachteil von C.________, und er sei in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren,