6. Opferschutzmassnahmen Rechtsanwältin Dr. D.________ beantragte für die Straf- und Zivilklägerin mit Eingabe vom 17. März 2023, es sei eine Konfrontation der Straf- und Zivilklägerin mit dem Beschuldigten zu vermeiden. Überdies sei die allgemeine Öffentlichkeit von der Einvernahme der Straf- und Zivilklägerin auszuschliessen und die Presse unter der Auflage zuzulassen, dass weder Name, Wohnort noch Arbeitstätigkeit der Straf- und Zivilklägerin oder sonstige Hinweise genannt würden, die Rückschlüsse auf deren Identität zuliessen.