2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die amtliche Verteidigung des Beschuldigten/Berufungsführers 1 A.________ (nachfolgend Beschuldigter), Rechtsanwältin B.________, mit Eingabe vom 9. Juli 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 1834). Ebenfalls innert Frist reichte der Beschuldigte am 29. Oktober 2021 die Berufungserklärung ein (pag. 2267 ff.) und beschränkte die Berufung auf die Schuldsprüche wegen versuchten Mordes und Pornografie, die Strafzumessung und die angeordnete Landesverweisung (pag. 2270). Mit Eingabe vom 16. Juli 2021 meldete die Straf- und Zivilklägerin/Berufungsführerin 2 C.______