4. Zur Bezahlung von CHF 9'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 25. Januar 2020 an die Straf- und Zivilklägerin J.________. 5. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. 4 V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst drei Monate bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). [Begründung Sicherheitshaft]