31.3. Widersprüchlicher gleicher Sachverhalt Mit Strafbefehl vom 27. Mai 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft den Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen begangen am 15. März 2021, 18.53 Uhr in Bern, Bollwerk, schuldig. Es soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM.________): Die Beschuldigte nahm unbefugt an der unbewilligten Kundgebung «Velodemo zu internationalen Tag gegen Polizeigewalt» mit rund 50 Teilnehmenden teil, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Kanton Bern Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten waren.