a StPO darstelle, hatte das Bundesgericht soweit ersichtlich noch nicht explizit zu beurteilen. Der bundesgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedoch Folgendes entnehmen: In BGE 144 IV 362 ging es darum, dass die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl den Beschuldigten verurteilte und das Verfahren gleichzeitig in Bezug auf eine andere rechtliche Würdigung desselben Lebensvorgangs einstellte. Das Bundesgericht führte aus, dass im Bereich des Strafrechts die Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung sei.