waltschaft (bzw. das Gericht) in den Fällen, in denen Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben worden sei, erkannt habe, dass eine Einstellung zu erfolgen habe. Begründet seien die Einstellungen unisono damit, dass die vom Kanton Bern erlassene coronabedingte Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmer nicht verhältnismässig gewesen sei und aufgrund dessen im heutigen Zeitpunkt eine gesetzliche Grundlage für eine Verurteilung fehle. Es könne im heutigen Zeitpunkt gar kein neuer Sach-entscheid gefällt werden.