Es seien ihm keine Personen bekannt, die nach dem Einspracheverfahren verurteilt worden seien. Aus diesem Grund wäre es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft sich im vorliegenden Verfahren vernehmen liesse und sämtliche Einstellungen bestätige und dem Gericht die entsprechenden Verfügungen zukommen liesse. Im Bereich des Strafrechts sei die Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund gehe es nicht an, dass Personen verurteilt würden, während andere Personen, denen ein identischer Sachverhalt (Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen) zur Last gelegt worden sei, durch die Einstellung der Verfahren nicht verurteilt würden.