Mittlerweile seien nämlich in den gleichen Verfahren wegen Widerhandlung gegen die kantonale Covid-Verordnung durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen im März und April 2021 in den letzten Monaten zahlreiche Einstellungen erfolgt, sowohl beim Regionalgericht Bern-Mittelland (wie etwa im Verfahren PEN.________, Verfügung vom 25. Oktober 2021) als auch von der Staatsanwaltschaft (wie etwa im Verfahren BM.________, Verfügung vom 25. Oktober 2021). Es handle sich dabei um Personen, die Einsprache gegen den Strafbefehl (mit identischem Sachverhalt) erhoben hätten. Es seien ihm keine Personen bekannt, die nach dem Einspracheverfahren verurteilt worden seien.