Zudem seien in Fällen mit identischem Sachverhalt Einsprachen hängig; in diesen Fällen seien mit Einstellungen der Verfahren zur rechnen. Dies stehe in klarem Widerspruch zu seiner Verurteilung. Auch deshalb sei der Strafbefehl aufzuheben, falls er nicht ohnehin als nichtig betrachtet werde. Die von ihm bereits bezahlte Busse und die Gebühren seien auf ein Konto zurückzuerstatten und der Kanton Bern habe die Kosten des vorliegenden Verfahrens zu bezahlen. Weiter brachte der Gesuchsteller in seiner Replik vom 4. resp. 13. April 2022 soweit relevant Folgendes vor: