Das Urteil des Bundesgerichts datiert vom 3. September 2021 und wurde gleichentags den Medien mitgeteilt (Medienmitteilung Bundesgericht vom 3. September 2021). Die Frist von 90 Tagen wurde damit gewahrt. Das Gesuch erfolgte damit form- und fristgerecht. Auf das Gesuch ist einzutreten. IV. Beweisergänzungen 19. Die Strafakten BM.________ wurden mit Verfügung vom 14. Oktober 2021 ediert und nach Eingang zu den Akten genommen.