4. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2021 wurde vom Eingang der edierten Akten der Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen und gegeben. Weiter wurde verfügt, dass weitere Verfügungen nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts 2C_308/2021 vom 3. September 2021 (Beschränkung der Teilnehmerzahl an Kundgebungen im Kanton Bern) erfolgen würden (pag. 13 f.).