1. Mit Strafbefehl vom 27. Mai 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen, begangen am 15. März 2021, in Bern, Bollwerk, schuldig erklärt (Verfahren BM.________). Der Gesuchsteller wurde mit einer Busse von CHF 100.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von einem Tag, bestraft. Zudem wurden ihm Gebühren in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt. Infolge Rückzugs der Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft.