4. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin B.________ wird pauschal auf CHF 2'000.00 (inklusive Auslagen und MWST) festgesetzt. 5. Zu eröffnen: - dem Verurteilten / Gesuchsgegner, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern Bern, 18. Mai 2021 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: