413 Abs. 2 Bst. a StPO). 23. In Bezug auf die ausgefällte Strafe bleibt die Rechtskraft des Urteils SK 05 272 aufrechterhalten. Bis zum Erreichen des Strafendes am 5. Juni 2021 liegt damit ein gültiger Hafttitel vor. Ob es angezeigt erscheint, für die Zeit danach Sicherheitshaft zu beantragen, wird das Regionalgericht Bern-Mittelland zu entscheiden haben. IV. 24. Die Kosten dieses Beschlusses werden auf CHF 2'000.00 bestimmt (Art. 424 StPO i.V.m. Art. 25 Bst. b Verfahrenskostendekret [VKD; BSG 161.12]) und sind vom Kanton Bern zu tragen (Art. 428 Abs. 4 StPO).