11 21. Schliesslich waren die Umstände, auf welche sich med. pract. D.________ in seinem Gutachten bezieht und mit denen er die Rückfallgefahr beim Verurteilten begründet, bereits im Zeitpunkt der Urteilsfällung vorhanden (amtliche Akten BVD, pag. 1400 f.; vgl. E. 18.1 hiervor).