106 Z. 20 f.; «Ich traue ihm zu, dass diese veränderten Grundlagen und die Erfahrung der Strafverbüssung ihn dazu bringen, zukünftig seine Handlungen besser zu kontrollieren», pag. 103 Z. 31 f. [Hervorhebungen durch die Kammer]). Auf Frage des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen, ob ein solches Nachreifen nicht illusorisch (pag. 103 Z. 23 ff.) bzw. seine Einschätzung nicht etwas sehr positiv sei (pag. 105 Z. 32 ff.), beharrte Dr. med. C.________ auf seiner Beurteilung.