Das Obergericht des Kantons Bern erwog in seinem Urteil SK 05 272, dass zum heutigen Zeitpunkt (gemeint: 26. Januar 2006) zwar eine Gefährdung vor allem der älteren Kinder bestehe. Gestützt auf das Gutachten und die Aussagen von Dr. med. C.________ sei aber mit der Verhängung einer langjährigen Freiheitsstrafe, verbunden mit den dadurch veränderten Verhältnissen, eine Verringerung der vom Beschuldigten ausgehenden Gefahr zu erwarten. Es lägen keine triftigen Gründe vor, von den Feststellungen des Gutachters abzuweichen (Akten SK 05 272, pag. 3475).