Die gesetzliche Verfügungsgewalt über die Kinder liege dann anders. Er traue dem Verurteilten zu, dass diese veränderten Grundlagen und die Erfahrung der Strafverbüssung ihn dazu brächten, zukünftig seine Handlungen besser zu kontrollieren. Es werde weniger Gefahrenmomente geben und der Verurteilte werde älter sein. Er denke, dannzumal werde die Rückfallgefahr kleiner sein (pag. 103 Z. 23 ff.). 19.1.5 Das Obergericht des Kantons Bern erwog in seinem Urteil SK 05 272, dass zum heutigen Zeitpunkt (gemeint: 26. Januar 2006) zwar eine Gefährdung vor allem der älteren Kinder bestehe.