106 Z. 9 ff.). Auf Frage, ob ein Nachreifen nicht illusorisch sei, antwortete Dr. med. C.________, unter der Voraussetzung, dass der Verurteilte eine mehrjährige Strafe erhalte, sei die Situation bei der Entlassung wohl nicht mehr dieselbe wie heute. Die Hauptgefährdung sehe er bei der Tochter, etwas geringer beim ältesten Sohn. Er gehe davon aus, dass die Zeit, die verstreiche, etwas bewirke, und dass andererseits die Kinder dann volljährig seien und in anderen familiären Gefügen lebten. Die gesetzliche Verfügungsgewalt über die Kinder liege dann anders.