Die minderjährigen Knaben seien seiner Ansicht nach nicht an Leib und Leben gefährdet. Sie seien zu jung, um den Zorn des Verurteilten hervorzurufen. Dr. med. C.________ meinte, hier habe er eher ein bisschen die Sorge, dass der Verurteilte versuche, sie in den E.________ [Staat] zu bringen, um sie unter seinem Einflussbereich zu belassen. Aber auch bei diesen beiden Knaben habe er das Gefühl, dass, wenn sie volljährig seien, eine Gefährdung durch den Verurteilten nicht mehr vorhanden sein werde (pag. 106 Z. 9 ff.).