Was das spezifische Rückfallrisiko bezüglich Taten gegen Leib und Leben angehe, so dürfte vor allem die Tochter, weniger auch der älteste Sohn des Verurteilten gefährdet sein. Zweifellos sei der Verurteilte durch die Aussagen seiner beiden älteren Kinder gegen ihn schwer gekränkt und subjektiv in seiner Ehre verletzt. Für die Tochter und den Sohn könne allein das Rachebedürfnis des Verurteilten eine gewisse Gefährdung bedeuten. In erster Linie werde der Verurteilte jedoch weiterhin versuchen, die elterliche Gewalt für seine drei minderjährigen Kinder zurückzuerlangen oder diese zumindest seinen Familienangehörigen im E._____