18.5 Nachfolgend ist darauf einzugehen, ob die Gutachten von med. pract. D.________ eine neue Tatsache darstellen (E. 19 hiernach), ob sie erheblich sind (E. 20 hiernach) und ob die darin enthaltenen Tatsachen bereits im Zeitpunkt der Urteilsfällung vorhanden waren (E. 21 hiernach).