167 ff.). Im Urteil Kadusic gegen Schweiz vom 9. Januar 2018, Ziffer 75, habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend: EGMR) gesagt, im Fall von Kadusic habe die Anwendung von Art. 65 StGB nur deshalb nicht gegen Art. 7 EMRK verstossen, weil der Beschwerdeführer nicht gerügt habe, die Revision des Urteils wäre nach altem Recht nicht 3 möglich gewesen. Genau das tue der Verurteilte aber im vorliegenden Fall (pag. 193 ff.).