6. Nachdem der Verurteilte Rechtsanwältin B.________ als Wahlverteidigerin bezeichnet hatte (pag. 143), wurde ihm letztere mit Verfügung des Verfahrensleiters vom 29. Januar 2021 als amtliche Verteidigerin beigeordnet, dies unter dem Vorbehalt der abzugebenden Zustimmungserklärung und Domizilverzeigung (pag. 147 f.). Die beiden Erklärungen gingen am 8. Februar 2021 bei der Kammer ein (pag. 153 ff.).