1. Mit Urteil vom 26. Januar 2006 (Verfahren SK 05 272) erklärte das Obergericht des Kantons Bern A.________ (nachfolgend: Verurteilter) schuldig des Mordes, begangen am 28. Dezember 2002, der versuchten Vergewaltigung, begangen am 13. Mai 2002, und des Hausfriedensbruchs, begangen am 14. April 2002, und verurteilte ihn unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu 19 Jahren Zuchthaus und zu 15 Jahren Landesverweisung. Auf die Anordnung einer Massnahme wurde gestützt auf die Begutachtung durch Dr. med. C.________ verzichtet (zum Ganzen siehe Akten SK 05 272, pag. 3287 ff.).