1. Zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 500.00. Die am 1. November 2017 von 06:05 Uhr bis 14:45 Uhr erstandene Polizeihaft wird im Umfang eines Tagessatzes an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 700.00 (zur Verrechnung siehe Ziff. V.4 hiernach). 3. Zur Bezahlung von 1/2 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'500.00, ausmachend CHF 1'750.00 (zur Verrechnung siehe Ziff. V.4 hiernach).