73 unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 23'677.55 durch den Kanton Bern an A.________ für die auf die Freisprüche entfallende angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren (zur Verrechnung siehe Ziff. V.4 hiernach), unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'127.55 durch den Kanton Bern an A.________ für die auf das Obsiegen entfallende angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren,