Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Februar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: a. A.________ von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 24. Juli 2019 in Genf zum Nachteil von C.________, freigesprochen wurde.